Immobilienrecht

Ich berate Sie sowohl beim privaten als auch beim gewerblichen Verkauf bzw. Erwerb von Grundstücken.

Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt bei Schenkungen der Eltern an ihre Kinder (vorweggenommene Erbfolge) unter gleichzeitiger Bestellung eines Nießbrauchs oder Wohnrechts oder der Zahlung einer Rente, damit die Eltern zu Lebzeiten abgesichert sind. Solche Schenkungen an künftige Erben sind insbesondere deshalb interessant, weil sich dadurch unter Umständen Erbschaftssteuer sparen lässt.

Ferner berate ich Sie zu Fragen rund um GrundschuldenHypotheken und Grunddienstbarkeiten.

Schließlich vertrete ich Sie auch bei Zwangsversteigerungen von Grundstücken und Nachbarschaftsstreitigkeiten (etwa bei Immissionen oder sonstigen Beeinträchtigungen Ihres Grundstücks).