Erbrecht

Das Erbrecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet, das für Mandanten von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung ist. Eine sorgfältige erbrechtliche Rechtsberatung ist daher unabdingbar. Ich berate Sie in jedem Stadium zu erbrechtlichen Fragen, sei es vorsorglich bereits vor dem Erbfall (z.B. Weitergabe des Vermögens schon zu Lebzeiten an die nächste Generation, Errichtung eines Testaments oder Erbvertrags) oder erst nach dem Erbfall

Im Falle des Ablebens eines Menschen (=Erbfall) stellt sich zunächst die Frage, wer dessen Erbe geworden ist, sei es auf gesetzlichem oder testamentarischem Wege. Häufig sind mehrere Erben vorhanden, welche dann eine Erbengemeinschaft bilden. Diese Erbengemeinschaft erfordert eine Auseinandersetzung und birgt häufig Streitpotential unter den Miterben. Durch einen Erbschein, der durch das Nachlassgericht erteilt wird, kann das Erbrecht nach außen (etwa gegenüber Banken oder Versicherungen) bezeugt werden. Gerne unterstütze ich Sie bei der Ermittlung des bzw. der Erben und vertrete Sie gegenüber dem Nachlassgericht.

Ob die Erbschaft angenommen oder lieber ausgeschlagen werden soll, hängt maßgeblich davon ab, ob der Nachlass des bzw. der Verstorbenen (= Erblasser/in) werthaltig oder überschuldet ist. Es ist für die Erben daher äußerst wichtig, sich zeitnah nach dem Erbfall einen umfassenden Überblick über die Vermögensverhältnisse des Erblassers bzw. der Erblasserin (= Nachlass) zu verschaffen (welche Vermögensgegenstände bestehen? welche Schulden bestehen?). Davon abhängig müssen dann die richtigen Schritte unternommen werden. Damit die richtigen Weichen gestellt werden können, ist eine frühzeitige Rechtsberatung unabdingbar, insbesondere mit Blick auf die kurze Ausschlagungsfrist von sechs Wochen.

Im Falle einer überschuldeten Erbschaft ist besondere Vorsicht geboten. Denn es werden nicht nur Vermögensgegenstände geerbt, vielmehr gehen auch sämtliche Schulden des Erblassers bzw. der Erblasserin auf die Erben über. Übersteigt der Wert der Schulden den Wert der Vermögensgegenstände, ist eine Ausschlagung meist der sinnvollste Weg. Im Falle einer Annahme der Erbschaft haften die Erben den Gläubigern des Erblassers gegenüber grundsätzlich nicht nur mit dem Nachlass (also dem Vermögen des bzw. der Verstorbenen), sondern auch mit ihrem eigenen Vermögen. Dies ist für die Erben eine wirtschaftlich sehr gefährliche Situation, die durch ein Nachlassinsolvenzverfahren oder eine Nachlassverwaltung beseitigt werden kann. Eine private Haftung der Erben mit ihrem eigenen Vermögen sollte grundsätzlich vermieden und stattdessen erreicht werden, die Haftung der Erben auf den Nachlass zu beschränken.

Stellt sich erst nach Annahme der Erbschaft heraus, dass der Erblasser bzw. die Erblasserin (weitere) Schulden hatte, so dass die Erbschaft letztlich überschuldet ist, gibt es noch die Möglichkeit der Anfechtung, um eine überschuldete Erbschaft „loszuwerden“. Allerdings bestehen hier relativ hohe Hürden. 

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit besteht in der Errichtung von Testamenten (insbesondere gemeinschaftlichen Testamenten von Ehegatten) und Erbverträgen. Gerne helfe ich Ihnen dabei, diese rechtswirksam und Ihrem Willen entsprechend zu errichten, damit nach dem Erbfall kein Streit unter den Hinterbliebenen bzw. Angehörigen aufkommt bzw. Ihr Wille im Falle einer Streitigkeit vor Gericht Bestand hat. Auch unterstütze ich Sie dabei, die Wirksamkeit bereits bestehender Testamente und Erbverträge zu prüfen. Unter Umständen bestehen Anfechtungs-, Widerrufs-, Rücktritts- oder Aufhebungsrechte.

Schließlich unterstütze ich Sie auch dabei, Ihre Pflichtteilsansprüche und Vermächtnisse gegenüber den Erben geltend zu machen und durchzusetzen.

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt bei lebzeitigen Übertragungen des Vermögens auf künftige Erben (vorweggenommene Erbfolge), insbesondere Schenkungen von Grundstücken durch Eltern an ihre Kinder unter gleichzeitiger Bestellung eines Nießbrauchs oder Wohnrechts, damit die Eltern zu Lebzeiten abgesichert sind. Solche Schenkungen an künftige Erben sind insbesondere deshalb interessant, weil sich dadurch unter Umständen Erbschaftssteuer sparen lässt.